Sind Drohnen auf Kreuzfahrtschiffen erlaubt oder nicht?
Mit Drohnen sind eindrückliche und tolle Bilder von Landschaften, Menschenansammlungen, Sehenswürdigkeiten oder auch Kreuzfahrtschiffen möglich. Fotos die ohne ein solches Fluggerät nicht realisierbar wären. Entsprechend viele Drohnen sind in Betrieb. Mittlerweile sind alleine in der Schweiz Hundertausende kleinere und grössere Drohnen in Betrieb. Eine Umfrage der AXA Versicherung zeigte aber, dass rund 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer Drohnen tendenziell als störend und gefährlich empfinden. Auch die Reedereien sehen sich immer wieder mit Fragen von Passagieren konfrontiert, ob sie Drohnen mit an Bord nehmen dürfen oder nicht. Die Antworten sind unterschiedlich, aber doch klar und deutlich. Einig sind sich alle Reedereien darin, dass der Betrieb von Drohnen an Bord strikt verboten ist. Bei MSC Kreuzfahrten, AIDA Cruises, Costa Kreuzfahrten und Norwegian Cruise Line gilt auch ein klares Verbot für die Mitnahme von Drohnen an Bord ihrer Kreuzfahrtschiffe. Einzig bei Royal Caribbean und TUI Cruises gibt man sich offen. Dort ist es erlaubt Drohnen mit aufs Schiff zu nehmen, diese dürfen aber an Bord nicht in Betrieb genommen und somit nur bei Landgängen benutzt werden.
Die Sonne lacht, die Vögel zwischen, ein Bach plätschert, aber sonst ist Ruhe pur – doch irgendwo hört man ein ständiges surren und da sieht man auch schon den Verursacher: Eine Mini-Drohne schwebt über dem Kopf. Solche Drohnen gibt es mittlerweile in allen möglichen Ausführungen und auch in jeder Preisklasse. Die meisten Fluggeräte sind ohne grosse Kenntnisse kinderleicht zu steuern und machen gestochen scharfe Fotos und Videoaufnahmen. Sehr gute Geräte fliegen bis zu 30 Minuten und können somit auch bis zu einer halben Stunde Videomaterial produzieren. Doch des einen Freud ist des anderen Leid. Immer mehr Menschen fühlen sich von den Drohnen gestört und belästigt. Insbesondere wenn diese in Wohngebieten unterwegs sind, fühlt man sich nicht wohl, könnten doch mit diesen Drohnen Liegenschaften ausgekundschaftet werden, um diesen später einen unerwünschten Besuch abzustatten.
Rechte und Pflichten im Umgang mit Drohnen
In der Schweiz gelten ab 2023 die gleichen Drohnen-Vorschriften wie im EU-Raum. Dies gab das Bundesamt für zivile Luftfahrt (BAZL) am 25. November 2022 bekannt. Die wichtigste Änderung für Hobbydrohnen: Fast alle Piloten müssen sich registrieren. Ausgenommen davon sind nur Piloten von Drohnen mit weniger als 250 Gramm Gewicht, sofern die Drohne keine Personendaten erfassen kann. Das bedeutet, dass jede Drohne mit Kamera den Piloten registrierungspflichtig macht. Denn eine Kamera kann Gesichter aufnehmen und somit Personendaten erfassen. Alle Piloten von Drohnen ab 250 Gramm müssen zudem einen Online-Test absolvieren, der sicherstellt, dass sie über das nötige Grundwissen verfügen. Bisherige freiwillige Schulungen und Kompetenznachweise in der Schweiz werden nicht angerechnet. Hingegen sind Zertifikate aus anderen EU-Ländern auch in der Schweiz gültig und umgekehrt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat eine Seite mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Betrieb von Drohnen aufgeschaltet. Hier findest Du den BAZL-Drohnenguide.
Aber auch als mögliches Foto- oder Filmobjekt der Drohne hat man Rechte. Niemand darf ohne Einwilligung gefilmt werden. Eine Ausnahme bilden einzig öffentliche Veranstaltungen. Stört man sich ob der Drohne über seinem privaten Grundstück, so ist – sofern möglich – der Halter anzusprechen. Nicht erlaubt ist es, den Multikopter gewaltsam oder mit Störgeräten vom Himmel zu holen. Würde die Drohne dabei beschädigt, müsste man für den Schaden aufkommen.
Betrieb von Drohnen auf allen Kreuzfahrtschiffen strikt verboten
Wie toll wäre es doch, sein Kreuzfahrtschiff mit einer Drohne von oben zu erkunden. Erlaubt oder nicht? Ganz klar nein. Sämtliche Reedereien lehnen den Einsatz von Drohnen auf ihren Schiffen aus Sicherheitsgründen strikt ab. MSC Kreuzfahrten, AIDA Cruises, Costa Crociere und Norwegian Cruise Line erlauben auch die Mitnahme an Bord nicht, während Royal Caribbean und TUI Cruises für Drohnen Fans Herz zeigen, allerdings nur dann, wenn diese nicht auf dem Schiff in Betrieb genommen werden.
Drohnen bei Royal Caribbean erlaubt – Verwendung an Bord verboten
Royal Caribbean Cruises richtet sich eher an ein jüngeres Publikum und hat denn auch kein Problem wenn Drohnen mit an Bord gebracht werden. Die Reederei schreibt: „Gäste können Drohnen auf ihre Kreuzfahrt mitnehmen, allerdings nur auf Land und außerhalb von Hafenbereichen verwenden. Drohnen dürfen jedoch weder an Bord von Schiffen noch an den folgenden privaten Reisezielen von Royal Caribbean betrieben werden: Perfect Day at CocoCay, Bahamas und Labadee, Haiti. An Bord müssen Drohnen sicher in der Kabine aufbewahrt werden. Auf dem Schiff betriebene Drohnen werden bis zum Ende der Kreuzfahrt konfisziert. Bei dem Betrieb von Drohnen an Bord wird eine Warnung gemäß den Verhaltensregeln für Gäste ausgesprochen und Gäste können auf eigene Kosten ausgeschifft werden.“ Und weiter: „Royal Caribbean übernimmt keine Haftung für Drohnen von Gästen, die von lokalen Behörden aufgrund der Verletzung lokaler Gesetze konfisziert werden und ebenfalls keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen aufgrund von Drohnenflügen von Gästen.“
TUI Cruises gestattet die Mitnahme von Drohnen, erlaubt die Verwendung aber nur bei Landgängen
TUI Cruises schreibt: „Drohnen können für den privaten Gebrauch mit an Bord gebracht werden. Die Lagerung erfolgt in Eigenverantwortung auf der eigenen Kabine. Die Nutzung der Drohnen darf ausschließlich an Land erfolgen. Die Nutzung an Bord ist aus Sicherheitsgründen verboten“ Die Reederei weist die Drohnenbesitzer deutlich darauf hin, dass jeder selbst für die Einhaltung örtlicher Bestimmungen verantwortlich ist und die Reederei keine Auskünfte über allfällige Vorschriften, Genehmigungen in den jeweiligen Zielgebieten erteilen könne.
Drohnen-Verbot bei MSC Kreuzfahrten, AIDA Cruises, Costa Crociere und Norwegian Cruise Line
Was bei Royal Caribbean und TUI Cruises erlaubt ist, ist bei vier anderen grossen Reedereien klar verboten. Norwegian Cruise Line schreibt, dass die Sicherheit und das Wohlergeben von Gästen und Besatzung an oberster Stelle stehe. Aus diesem Grund seien sämtliche ferngesteuerten oder autonom fliegenden Geräte, Spielzeuge oder Drohnen verboten. Entsprechende Artikel dürfen nicht an Bord gebracht werden. Norwegian Cruise Line konfisziert die Drohnen.
Gleiches gilt bei anderen drei grossen Reedereien in der Branche. Sowohl bei MSC, Costa wie auch AIDA ist es verboten, Drohnen mit an Bord zu bringen. Rebecca Amstutz, PR & Marketing Managerin bei Costa Kreuzfahrten & AIDA Cruises Schweiz erklärt: «Drohnen dürfen von den Gästen nicht an Bord gebracht werden, sie gehören zu den verbotenen Gegenständen. Dies gilt für Costa und AIDA.» Und die gleiche Antwort gilt auch für MSC Kreuzfahrten. Dominik Gebhard, Head of PR (Deutschland, Österreich, Schweiz) antwortet: „Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von Drohnen an Bord von MSC Kreuzfahrtschiffen nicht gestattet. Drohnen dürfen grundsätzlich nicht mit an Bord gebracht werden.“
Mehrheit der Schweizer lehnt Spielzeug Drohnen ab
Die AXA Versicherung hat erstmals erhoben, wie die Bevölkerung den boomenden Flugobjekten gegenübersteht. Die repräsentative Umfrage der AXA bei 1000 Schweizerinnen und Schweizern zeigt: 62 Prozent der Befragten stören sich an Drohnen, während 36 Prozent kein Problem damit haben. Ebenso sagten 62 Prozent, dass sie Drohnen tendenziell als etwas Gefährliches einstufen, während 35 Prozent diese nicht gefährlich finden. Wie die Umfrage der AXA zeigt, steht die Schweizer Bevölkerung Drohnen nicht grundsätzlich kritisch gegenüber. Die Akzeptanz hängt jedoch massgeblich von deren Nutzungszweck ab. So unterstützen 96 Prozent der Befragten Drohneneinsätze bei Naturkatastrophen. Nur gerade 4 Prozent sind dagegen. Damit sind Hilfseinsätze bei Naturkatastrophen unbestritten. Ebenso befürwortet eine Mehrheit den Einsatz von Drohnen für die Überwachung von Industrieanlagen, in der Landwirtschaft, für die Wartung technischer Anlagen sowie für professionelle Foto- und Videoaufnahmen. Demgegenüber steht eine Mehrheit der Nutzung von Drohnen als Spielzeug oder Freizeitgerät skeptisch gegenüber: Mehr als 70 Prozent der Befragten lehnen dies tendenziell ab – 40 Prozent von ihnen sogar sehr entschiedenen.
«Heute gibt es bereits mehr als 100’000 Drohnen in der Schweiz, und erste Unfälle mit Sachschaden sind bereits passiert. Wenn eine Drohne unkontrolliert vom Himmel fällt, kann dies auch Menschen zum Verhängnis werden. Um dieses Risiko zu vermindern, brauchen wir klarere Regeln für die Drohnennutzung, besonders in der Stadt, wo viele Menschen unterwegs sind», sagt Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung und Prävention bei der AXA.